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Es dürfen keine Dauerarbeitsplätze mit Leihabeitern besetzt werden, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Der Betriebsrat kann eine Zustimmung verweigern, wenn der Arbeitsgeber dies plant. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, denn die Einstellung eines Leiharbeitersunternehmers auf einem Dauerarbeitsplatz verstößt gegen das Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz.
Ein Fall:
Eine Firma plante auf Dauer, eingerichtete Arbeitsplätze mit jeweils befristeten eingesetzten Leiharbeiterunterneghmer. Jedoch stimmte der Betriebsrat dem nicht zu. Somit strebte der Arbeitgeber die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrates zu.
Das Gericht wies den Antrag des Arbeitsgebers zurück, denn die Einstellung sei gesetzwidrig.
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