Der Arbeitgeber ist für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zuständig und verantwortlich. Passiert also ein Arbeitsunfall, weil die Sicherheitsmaßnahmen nicht ausreichend sind, muss der Vorgesetzte das bezahlen.
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass Leiharbeiter bei ihrer Arbeit nicht verletzt werden. Falls der Vorgesetzte die Arbeiter ohne die ausreichendes Sicherheitsmaßnahmen dennoch ungesichert arbeiten lässt, muss er im Falle eines Unfalls bezahlen. Der Sozialversicherungsträger darf demnach die getätigten Aufwendungen vom Arbeitgeber zurückverlangen. So entschied es das Oberlandesgericht Koblenz in einem kürzlich erschienen Urteil (Az.: 2 U 574/12).
Beim oben genannten Fall hatte eine Dachfirma einen Personalmangel zu verzeichnen und stellte deswegen Leiharbeiter ein. Die beiden engagierten Leiharbeiter sollten das Dach errichten. Einer der beiden Leiharbeiter verlor jedoch das Gleichgewicht und fiel über fünf Meter tief nach unten auf den Boden. Seit dem ist der Mann querschnittsgelähmt. Zum Unfallzeitpunkt waren nur Teilflächen mit Sicherheitsnetzen gegen Abstürze gesichert und somit entsprachen die Sicherheitsvorkehrungen nicht den Unfallverhütungsvorschriften. Die zuständige Berufsgenossenschaft forderte also beim Vorgesetzten Ersatz für die geleisteten Aufwendungen. Das Landgericht in Mainz hatte den Vorgesetzten daraufhin zur Zahlung von 942.500 Euro erstinstanzlich verurteilt.
Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Koblenz schlussendlich bestätigt. „Der Vorgesetzte hat in diesem Fall den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt. Seine Aufgabe wäre es gewesen, den Arbeitsbereich ausreichend sichern zu lassen.“, sagt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Das sah das Oberlandesgericht auch so. Selbst wenn es sich bei den Arbeitnehmern um Leiharbeiter von einem anderen Unternehmen handelt, muss der gegenwärtige Betrieb für eine ausreichende Sicherheit sorgen. Laut den Richtern habe der Vorgesetzte diese Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt und muss dafür die Folgekosten übernehmen.
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