Hundefreunde haben`s schwer. Der Nachbar kann sich an dem Gebelle stören, beim Spazierengehen beschweren sich Passanten über das Verhalten des Hundes oder andere Hunde kommen zum ungefragten „Spielen“ vorbei, von den unmenschlichen Giftfallen ganz zu schweigen.
„Darüber hinaus kann von Behördenseite Ärger drohen. Wenn der Nachbar sich beschwert, wird dem Halter schon mal eine Leinenpflicht und andere Nickligkeiten aufgehalst“, so der aus der Tiersendung HundKatzeMaus bekannte Anwalt Cäsar-Preller.
„Die Behörde muss den Sachverhalt richtig erfasst und insbesondere die Verhältnismäßigkeit gewahrt haben, sonst sind die Maßnahmen rechtswidrig. Wenn Hundehalter einen entsprechenden Bescheid kriegen, sollten Sie die Rechtmäßigkeit zügig prüfen lassen; binnen eines Monats wird der Bescheid sonst bestandskräftig. Danach ist nur noch wenig möglich“, so Cäsar-Preller weiter.
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