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Im Mai stellte die Gesellschaft des geschlossenen Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln Insolvenzantrag. Am 25. September eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren (Az.: 1542 IN 1407/15).

„Die Insolvenz trifft nicht nur die Anleger des LHI Technologieparks Köln. Mehrheitsgesellschafter ist der SHB Altersvorsorgefonds, dessen wirtschaftliche Schwierigkeiten sich nun verstärken könnten. Anlegern beider Fonds drohen hohe finanzielle Verluste. Daher sollten sie ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen lassen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Perabo-Schmidt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Der geschlossene Immobilienfonds LHI Technologiepark Köln wurde 2005 aufgelegt. Das Emissionsvolumen betrug rund 240 Millionen Euro, das zum Teil durch Anlegergelder und zum Teil durch Fremddarlehen realisiert wurde. Darunter befand sich auch ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken, das ein Hauptgrund für den Gang zum Insolvenzgericht gewesen sein durfte. Als zu Beginn des Jahres die Kopplung vom Schweizer Franken zum Euro aufgehoben wurde, setzte der Franken zu einem Höhenflug an. Bitter für den LHI Technologiepark Köln, dessen Schuldenstand dadurch enorm anwuchs. Da es auch schon zuvor Probleme mit der Bank gegeben hatte, waren diese nun offenbar nicht mehr zu beheben. „Ein Finanzierungskonzept soll auch am Veto des Mehrheitsgesellschafters SHB Altersvorsorgefonds gescheitert sein“, so Dr. Perabo-Schmidt.

Die Folgen haben nun die Anleger zu tragen. Ihnen drohen finanzielle Verluste bis zum Totalverlust der Einlage. Ein Ausweg könne die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen sein, erklärt Dr. Perabo-Schmidt. Denn im Zuge einer anleger- und objektgerechten Anlageberatung hätten die Anleger auch über die Risiken der Kapitalanlage umfassend aufgeklärt werden müssen.

„Neben den üblichen Risikofaktoren für Immobilienfonds wie Preisschwankungen auf dem Immobilienmarkt oder bei den Mieteinnahmen zählen im Fall des LHI Technologiepark Köln auch insbesondere die Wechselkursverluste durch Fremdwährungsdarlehen zu den Risiken über die die Anleger hätten aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden derartige Risiken in den Beratungsgesprächen häufig nur unzureichend erklärt oder sogar verschwiegen. Das gilt auch für das Totalverlust-Risiko der Anleger“, so Dr. Perabo-Schmidt. In Fällen einer solchen Falschberatung kann Schadensersatz geltend gemacht werden.

Dr. Perabo-Schmidt: „Anleger des LHI Technologieparks Köln und des SHB Altersvorsorgefonds sollten handeln, ehe ihre Forderungen möglicherweise verjähren.“

Die Kanzlei Cäsar-Preller unterstützt bundesweit geschädigte Anleger.

Mehr Informationen: http://www.anlegerschutz-news.de/>

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