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Auch das zweite Schiff des Lloyd Fonds LF 54 Premium Ship Select ist insolvent. Das Amtsgericht Niebüll eröffnete das Insolvenzverfahren über das MS Tatiana Schulte (Az.: 5 IN 40/13), berichtet das fondstelegramm.  Das Schwesterschiff MS Laura Schulte meldete bereits im vergangenen Jahr Insolvenz an. Anleger stehen somit vor dem Totalverlust ihrer Kapitalanlage.
Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden, rät daher den Anlegern des Lloyd Fonds LF 54 ihre Anlage rechtlich auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen. „Gerade bei Schiffsfonds stehen da die Chancen nicht schlecht“, so der erfahrene Jurist.  Denn die Erfahrung zeige, dass das Beratungsgespräch in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß verlaufen sei. „In diesem Gespräch müssen die Anleger auf alle Risiken ihrer Kapitalanlage hingewiesen werden. Das ist aber oft genug nicht geschehen. Stattdessen wurden Schiffsfonds häufig als sichere Altersvorsorge angepriesen. Doch statt im Alter etwas auf der hohen Kante zu haben, haben die Anleger ihr Erspartes in ein riskantes Investment gesteckt und stehen nun vor dem Scherbenhaufen“, sagt Cäsar-Preller.
Wenn aber das Anlagegespräch nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Gleiches gilt, wenn die Bankberater ihre Kunden nicht über die Provisionen, die sie für die Vermittlung der Anlage erhalten haben, aufgeklärt haben. „Ein weiterer Ansatzpunk ist, dass der Verkaufsprospekt schon fehlerhaft war“, ergänzt Cäsar-Preller.
Für geschädigte Anleger lohnt es sich also, ihre Kapitalanlage von einem versierten Fachanwalt überprüfen zu lassen. 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Lloyd-Fonds.
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