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Die wirtschaftliche Situation des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 92 MS Bermuda ist nach wie vor angespannt. Zwar konnte ein neuer Chartervertrag geschlossen werden, die Charterrate liegt allerdings deutlich unter der alten. Auch die anhaltende Verletzung der „Loan-to-Value-Klausel“ (Beleihungsklausel) belastet die Fondsgesellschaft.

Wie auf der Gesellschafter- und Treugeberversammlung des Lloyd Fonds LF 92 MS Bermuda mitgeteilt wurde, fährt das Schiff seit Anfang Januar für eine Tagescharterrate von 10.000 USD. Die Erstcharterrate betrug noch 29.150 USD / Tag. Der neue Chartervertrag hat eine Laufzeit von mindestens sieben bis höchstens zehn Monaten. „Die gesunkene Charterrate zeigt, dass die Situation in der Containerschifffahrt nach wie vor sehr schwierig ist. Ob sich aktuelle leichte Erholungstendenzen als nachhaltig erweisen, ist nach wie vor fraglich“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Erschwerend kommt hinzu, dass neue größere Schiffe auf den Markt drängen und für ein entsprechendes Überangebot sorgen. Diese Überkapazitäten führen voraussichtlich zu Nichtauslastungen bei vielen Schiffen, was sich negativ auf die Charterraten auswirken dürfte. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird der Ausbau des Panama-Kanals fertig gestellt sein. Dann können auch größere Schiffe auf diesem wichtigen Handelsweg fahren. Das macht es wiederum für Schiffe der Panamax-Klasse wie die MS Bermuda schwieriger.

Wie auf der Gesellschafterversammlung bekannt wurde, reichen die derzeitigen Charterraten, um die Schiffsbetriebs- und Verwaltungskosten zu decken, jedoch könnten keine Zinsen und Tilgungen geleistet werden. Durch die Verletzung der „Loan-to-value-Klausel“ ist ein Teil der liquiden Mittel nach wie vor an die finanzierende Bank verpfändet.

„Insgesamt sieht die Lage für den Schiffsfonds nicht rosig aus. Angesichts dieser Entwicklung können die Anleger wohl kaum mit den prospektierten Ausschüttungen rechnen. Sollte sich die Situation weiter verschlechtern und das Schiff verkauft werden müssen, drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste“, erklärt Cäsar-Preller.

Allerdings können die Anleger auch den Ausstieg aus der Beteiligung bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage und insbesondere über das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. „Dies ist erfahrungsgemäß häufig nicht geschehen. Ebenso haben die vermittelnden Banken ihre Rückvergütungen oft nicht offen gelegt. Das Verschweigen dieser sog. Kick-Backs oder der Risiken rechtfertigt den Anspruch auf Schadensersatz“, so Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.

Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de>

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