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Bedrückt erinnern wir uns an den 24.07.2010: Zehntausende Techno-Fans waren in Duisburg zur „Loveparade“ zusammengekommen, um ein friedliches Musikfest zu feiern. Die Veranstaltung geriet jedoch zur Katastrophe, da in einem menschenüberfüllten Straßentunnel eine Massenpanik ausbrach. 21 Menschen sollten in der Menge den Tod finden, mehr als 500 wurden verletzt. „Die Stadt Duisburg wurde nun von mehreren Geschädigten auf dem Zivilrechtsweg auf Schadenersatz verklagt“, teilt der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.


In den beiden Zivilverfahren nehmen die Klägerinnen mit ihren Klagen die Stadt Duisburg aufgrund der tragischen Ereignisse bei der Loveparade im Jahre 2010 auf Schadenersatz in Anspruch. Die Stadt Duisburg hat in dieses Verfahren von einer von ihr beauftragten Rechtsanwaltskanzlei ein Rechtsgutachten eingebracht. Hierin wird ausgeführt, dass der Stadt Duisburg im Zusammenhang mit den tragischen Ereignissen bei der Loveparade im Jahre 2010 keine Verletzung von Amtspflichten vorwerfbar sei.

 

Das Pikante aber hierbei: Einer der Teilhaber dieser Rechtsanwaltskanzlei ist der Ehemann der Vorsitzenden Richterin, die das Verfahren vor dem Landgericht Duisburg zu führen hat. Die Klägerinnen hatten deswegen einen Befangenheitsantrag gestellt, da sie im Hinblick auf eine Unparteilichkeit der Richterin in Sorge waren. Das Gericht hat dies nun bestätigt. Nach dem Gericht ergaben die Gesamtumstände aus Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Betrachtung aller Umstände die berechtigte Befürchtung, dass die Vorsitzende Richterin der Rechtssache nicht unvoreingenommen gegenüber stehen würde . Für die abgelehnte Richterin hätte sehr wohl durch das Gutachten in eine Konfliktsituation entstehen, die ihr ein unparteiisches Urteil erschwert hätte. Die Verfahren müssen nun unter Vorsitz eines anderen Richters fortgesetzt werden.

 

Mitgeteilt von: Kanzlei Cäsar-Preller, Wiesbaden

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