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Kindergeburtstage, Hochzeiten, Volksfeste – bunte Luftballons sieht man gerne auf fröhlichen Festen. Jedoch ist Vorsicht geboten: Sobald mehr als 500 Ballons steigen sollen, ist eine Genehmigung der Deutschen Flugsicherung erforderlich. Ob die Ballons mit Luft oder Helium gefüllt sind, spielt dabei keine Rolle.
Grundsätzlich gilt, dass die Luftballons nie in der Nähe von Flughäfen aufsteigen dürfen. Ein Experten-Tipp für die eigene Sicherheit: Bündeln Sie die Ballons nicht zu so genannten Ballontrauben, befüllen Sie die Ballons nicht mit brennbarem Gas und befestigen Sie keine harten Gegenstände wie Metall, Holz, Wunderkerzen oder Knicklichter an den Ballons.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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