Im Jahr 1996 kaufte Frau M. aus München (73 Jahre) eine 50 Quadratmeter große Wohnung in Berlin-Treptow. Über den kompletten Kaufpreis in Höhe von knapp 106.000 Euro wurde ein Kredit aufgenommen. Das ergab eine Tilgungszahlung von monatlich 387 Euro. Der tatsächliche Wert der erworbenen Immobilie belief sich jedoch nur auf 55.000 Euro, wie sich später herausstellte.
Frau M. arbeitete damals noch als Sekretärin und wollte durch den Immobilienkauf die Steuervorteile nutzen. Sie wollte die Wohnung nach fünf Jahren wieder verkaufen, was allerdings die damalige Gesetzeslage noch nicht erlaubte; sie musste zehn Jahre damit warten.
2006 ging Frau M. dann in Rente und bezog monatlich 1.648 Euro. Für die Miete musste sie 600 € und 500 € für die privaten Krankenversicherung aufbringen. Somit war die monatliche Tilgungsrate für den Kredit nicht mehr möglich. Zu diesem Zeitpunkt lagen noch 85.000 Euro Kreditschulden auf der Wohnung. Frau M. war schier verzweifelt. Ihre Rettung war sodann der Abschluss eines Vergleichs mit der Bank über ihren Rechtsanwalt: Die Wohnung wurde für 36.000 Euro verkauft und ein Teil der Schuld erlassen. Die Restschuld von5.450 Euro übernahm sodann eine Verwandte.
Hierzu der Experte Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller:
Man kann hier durchaus von einem unseriösen Kreditvertrag ausgehen. Im Alter von 56 Jahren hätte sich Frau M. niemals auf die derart lange Kreditlaufzeit von 36 Jahren einlassen dürfen! Der Eintritt in die Rente mit 35 % weniger Einkommen machte es Frau M. unmöglich, den Kredit weiter zu bedienen. Auch von den erhofften Steuervorteilen konnte Frau M. nicht viel profitieren, weil sie nur einen Steuersatz von 23 % hatte.
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