Mieter sollten auftauchende Mängel in der Wohnung möglichst ohne Verzögerung dem Vermieter melden. Andernfalls könnte es für sie eventuell teuer werden. Denn wenn sich der vorliegende Schaden verschlimmert, weil er nicht sofort repariert wurde, muss der Mieter unter Umständen Schadensersatz zahlen. Es kann sich also rächen, einen anfangs kleinen Wasserschaden nicht gleich zu melden. Als Mieter sollte man in einem solchen Fall also besser nicht denken „Der Wasserhahn hört schon irgendwann auf zu tropfen“. Breitet sichder Schaden aus, muss der Mieter später schlimmstenfalls die Renovierung der gesamten feucht gewordenen Wohnung bezahlen.
Auch wenn man die Miete wegen eines Mangels mindern möchte, muss der Mangel zunächst dem Vermieter gemeldet werden. Denn dieser muss zum Beispiel bei einem Schimmelfleck die Gelegenheit bekommen, ihn zu beseitigen. Es gibt allerdings keine feste Frist dafür, wie schnell ein Mangel gemeldet werden muss. Wann genau der Mieter seinen Anspruch auf Mietminderung in so einem Fall verliert, ist vom jeweiligen Schaden abhängig. Beheben muss der Vermieter den Mangel aber auf jeden Fall, unabhängig davon, wann er gemeldet wurde.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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