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Weisen Mieter ihre Vermieter auf Mängel in der Wohnung hin, sollte der Mieter besser nur unter Vorbehalt weiter bezahlen. Denn später können die Mieter nämlich andernfalls das Geld nicht einfach zurückverlangen, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Nur unter Vorbehalt sollte die Miete deshalb gezahlt werden. Denn wer wisse, dass bei einem Mangel die Miete gekürzt werden könne und trotzdem weiterbezahlt, sei selbst schuld, so ein Urteil des Kammergerichts Berlin. 
Die Klage eines Mieters wurde somit vor Gericht abgewiesen. Zwei Monatsmieten wollte der Mieter einklagen, weil die Mängel in der Wohnung zunächst nicht beseitigt wurden. Gezahlt sei gezahlt, meinte der Vermieter und das Kammergericht gab ihm Recht. Denn der Mieter hätte die Miete unter Vorbehalt zahlen können, damit er das Geld hätte zurückfordern können, wenn der Vermieter den Mangel nicht umgehend beseitigt hätte. 
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