Mittelbar an der Produktion von Hollywood-Blockbustern durch die Investition in Film- und Medienfonds beteiligt zu sein, erschien vielen Anlegern verlockend. Zumal meist auch noch satte Renditen und Steuervorteile in Aussicht gestellt wurden. Doch am Ende ging die Rechnung oft nicht auf. Das erlebten auch Anleger des Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG.
Der Vorhang muss für die enttäuschten Anleger aber noch nicht gefallen sein. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden: „Gerichte haben inzwischen in verschiedenen Fällen Urteile zu Gunsten der Anleger gefällt.“
Dabei gebe es verschiedene Ansätze, den Anspruch auf Schadensersatz geltend zu machen. „Meines Erachtens sind die Zahlen im Verkaufsprospekt schon sehr optimistisch, so dass über Prospekthaftung nachgedacht werden könnte“, so Cäsar-Preller. Außerdem komme auch Falschberatung durch die Bankberater in Betracht. „Die Anleger hätten auf die wirtschaftlichen Risiken und auch Änderungen im Steuerrecht hingewiesen werden müssen. Ebenso mussten sie über die Provisionen, die das Geldinstitut für die Vermittlung der Anlage erhielt, aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, lässt sich daraus der Anspruch auf Schadenersatz ableiten“, erklärt der Rechtsanwalt.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bereits bundesweit geschädigte Anleger von Film- und Medienfonds.
Neueste Kommentare