Die Unicreditbank (vormals Hypo Vereinsbank) wurde vom Oberlandesgericht (OLG) München verurteilt, einem Anleger des Medienfonds VIP 4 Schadensersatz in Höhe von 3.200 Euro plus Zinsen zu zahlen. Nach Ansicht der Richter hatte die Bank ihre Aufklärungspflichten gegenüber dem Anleger verletzt (Aktenzeichen: 5 U 2034/08).
Der Fonds VIP 4 der VIP Mediengruppe aus Grünberg finanzierte Filmproduktionen. 2004 wurde der Fonds an rd. 5.000 Anleger als Steuersparmodell verkauft und hat ein Volumen von knapp 400 Millionen Euro. Rund 55 Prozent dieses Kapitals stammen von Anlegern, der Rest aus einem Kredit der Hypo Vereinsbank. Jedoch flossen diese Beträge nur zum Teil in die Filmproduktion. Der Hauptanteil von rund 70 Prozent ging an die Bank zurück, die damit die Garantiezahlung zum Laufzeitende finanzierte.
Der Finanzverwaltung missfiel jedoch diese Konstruktion, denn sie strich den Anlegern nachträglich die Steuervorteile. Darüber hinaus erhielten die Anleger erheblich weniger Erträge als prognostiziert. Das OLG urteilte nun, dass die Unicredit Bank ihre Informationspflicht verletzt habe. Sie hätte aufgrund ihres Wissensvorsprungs und ihrer Rolle als Kreditgeberin die Anleger darüber aufklären müssen, dass nur ein kleiner Teil des Geldes in die Filmproduktion fließe. Besonders wegen der steuerlich bedenklichen Fondskonstruktion wäre dies erforderlich gewesen.
Wenn das vorgenannte Urteil rechtskräftig wird, könnte das natürlich auch anderen VIP-4-Anlegern nützen; sie könnten die Bank ebenfalls aussichtsreich auf Schadensersatz verklagen. Die Unicredit Bank will allerdings gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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