Kostenlosen Termin online buchen
Es ist der Stoff, aus dem Hollywood so manchen Film drehen könnte. Mit einer Beteiligung an einem Film- oder Medienfonds genug Geld zu verdienen, um im Alter beruhigt die Füße hochlegen zu können. „Das funktioniert leider nur in Hollywood. Das mussten auch die Anleger des geschlossenen Medienfonds IMF Internationale Medien und Film GmbH & Co. 3. Produktions KG schmerzlich erfahren. Aber: Auch heute noch können möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.
Die Deutsche Capital Management AG (DCM) hatte den Medienfonds IMF 3 im Jahr 2003 platziert. Die Hoffnungen auf satte Renditen gingen für die Anleger aber nicht in Erfüllung. Schon 2005 wurden die Ausschüttungen drastisch reduziert und im Jahr darauf ganz eingestellt. 
„Das investierte Kapital muss für die Anleger aber nicht verloren sein“, so Cäsar-Preller. Verschiedene Gerichte haben Anlegern der IMF Medienfonds in der Zwischenzeit Schadensersatz wegen Falschberatung zugesprochen. „Häufig haben die Anlageberater das enorme Risiko des Investments verschwiegen. Aber Film- und Medienfonds sind hoch spekulative unternehmerische Beteiligungen, deren Risiken bis zum Totalverlust des Geldes für den Anleger überhaupt nicht abschätzbar sind. Über diese Risiken hätte er aber aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, kann das den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, erklärt der Fachanwalt.
Außerdem komme auch die Rückabwicklung der Geldanlage wegen Fehlern im Verkaufsprospekt in Betracht. Allerdings sollten betroffene Anleger schnell handeln, da eventuell schon Verjährungsfristen laufen. 
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit Anleger des Medienfonds IFM 3.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller