Kostenlosen Termin online buchen
Steuervorteile und hohe Renditen – von diesen Versprechungen ist für Anleger der Medienfonds MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project KG nichts geblieben. Im Gegenteil: Statt einem Happy End erlebten die Anleger eher ein Drama mit ihrer Kapitalanlage. Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät daher, die Anlage auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.
„Ein Investment in einen Medienfonds ist nichts anderes als eine Investition in ein Wirtschaftsunternehmen – mit allen Chancen aber auch mit allen Risiken“, erklärt der Jurist. Allerdings seien in den Beratungsgesprächen die Anleger in vielen Fällen nicht ordnungsgemäß über diese Risiken, die bis zum Totalverlust des investierten Geldes reichen, ordnungsgemäß informiert worden.
„In solchen Fällen kann von einer fehlerhafte Anlageberatung ausgegangen werden, die den Anspruch auf Schadensersatz begründet“, erklärt der Jurist.  „Natürlich muss das im Einzelfall geprüft werden.“ Die Erfahrung zeige, dass die Beteiligung an einem Medienfonds häufig als sicherer Baustein für eine solide Altersvorsorge angepriesen wurde. „Genau das ist so eine Investition aber nicht“, so Cäsar-Preller.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger von Film- und Medienfonds. Wer seine Kapitalanlage auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen lassen möchte, sollte damit nicht mehr lange warten, da Verjährung drohen könnte.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller