Bei der Immobilienfonds MEGA 19 GbR handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit Gesellschaftstreuhänder. Der Fonds wurde im Jahr 1999 durch den Initiator MEGA Entwicklungs- und Gewerbeansiedlungs-AG und das Emissionshaus Dr. Görlich GmbH aufgelegt.
Gegenstand des geschlossenen Immobilienfonds war die Modernisierung und Instandsetzung einer Wohnanlage in Berlin-Hellersdorf.
Beteiligt haben sich die Anleger nicht an der Publikumsgesellschaft direkt, sondern über die Dr. Görlich Grundbesitz Beteiligungs GmbH.
„Anleger hätten bei der Beratung über die Kapitalanlage über die Risiken einer Beteiligung an einer Fondsgesellschaft in der Form der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts aufgeklärt werden müssen.“, erklärt der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. „Insbesondere über die Tatsache, dass Gesellschafter grundsätzlich unbeschränkt und persönlich haften. Dies bedeutet schließlich ein erhebliches finanzielles Risiko für den einzelnen Anleger. Es konnte sehr wohl zu Verlusten bis hin zum Totalverlust und darüber hinaus.“
Im vorliegenden Fall wurde jedoch durch die Beteiligung über die Treuhandgesellschaft eine nur quotale Haftung vereinbart, so dass durchaus die Möglichkeit besteht, dass Anleger auch nur quotal haften. Dies sollten Anleger unbedingt prüfen lassen, wenn sie von Banken oder der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen werden.
Weiterhin müssen Berater und Vermittler unter Umständen ungefragt über erhaltene Provisionen Auskunft erteilen, keinesfalls dürfen sie über die Höhe der Provision lügen.
Sollten Sie sich an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt haben, steht das Team der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller mit über 15 Jahren Erfahrung im Bereich des Anlegerschutzes gerne zur Seite und prüft für Sie, ob Schadensersatzansprüche bestehen.
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