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Das Bundesarbeitsgericht (Aktenzeichen: 9 AZR 529/10) hat entschieden: Ab sofort bekommen jüngere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mehr Urlaub. Die Jahrgänge nach 1982 bekommen vier Tage zusätzlich, die zwischen 1973 und 1982 einen Tag mehr.
Gemäß Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst sollen Mitarbeiter erst ab 40 volle 30 Tage Urlaub gekommen. Die Richter sahen darin eine rechtswidrige Diskriminierung. 
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Foto: © DennisMoosburgerFoto @ fotolia.com
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