Kostenlosen Termin online buchen
Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigten mehr Urlaubstage gewähren dürfen.
Der Fall:
Sieben Männer im Alter zwischen 45 und 56 Jahren, die in einem Schuhherstellergeschäft angestellt sind, klagten dagegen. Durch die Regelung des Betriebs fühlten sich die Männer diskriminiert. Denn dieser gewährt Arbeitnehmern nach dem 58. Lebensjahr jährlich 36 Tage Erholungsurlaub – und somit 2 Urlaubstage mehr. Die jüngeren Arbeitnehmer reklamierten, die Urlaubsregelung sei altersdiskriminierend. Deshalb sollte der Betrieb auch dem Rest der Belegschaft jährlich 36 Urlaubstage gewähren.
Die Klage wurde von der Vorinstanz abgewiesen. So auch das Bundesarbeitsgericht. Laut diesem hat der Schuhhersteller mit seiner Einschätzung, dass Arbeitnehmer nach Vollendung ihres 58. Lebensjahrs längere Erholungszeit als jüngere Arbeitnehmer brauchen, seinen Ermessenspielraum nicht überschritten.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller