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Künftig sollen Kunden bei Internet-Geschäften mit einem separaten Mausklick bestätigen, dass sie vom entsprechenden Anbieter über sämtliche entstehenden Kosten vollumfänglich aufgeklärt wurden. Das hatte das Europäische Parlament entschieden. 
Das Bundesjustizministerium hat nun einen Entwurf erarbeitet, um die Regeln in deutsches Recht umzusetzen. Demzufolge soll der Vertrag mit dem Kunden ungültig sein, wenn der Anbieter die Regeln missachtet.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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