Sportstudios boomen. Eigentlich kein Ort, wo es zu rechtlichen Problemen kommen kann, könnte man meinen.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Die Probleme mit Sportstudios und Fitnessverträgen sind vielfältig. Dies betrifft einmal das meist per Hausordnung aufgestellte Verbot, Getränke mitzubringen. Dies ist aber regelmäßig rechtswidrig, weil der Gast auf Flüssigkeitszufuhr angewiesen ist und nicht auf die –überteuerten- Getränke im Studio verwiesen werden darf.
Im Übrigen sind Vertragslaufzeiten über 2 Jahre rechtswidrig. Meistens wird sich aber über die Wirksamkeit von Kündigungen gestritten. Kündigungen wegen Krankheit, Umzug oder Schwangerschaft sind grundsätzlich von der Rspr anerkannt, in Sachen Krankheit muss man aber auf den Einzelfall abstellen“
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