Für die Naspa stellt der frühere Verkauf der Zertifikate „Naspa CreativInvest 6“ schon seit längerer Zeit ein großes Problem dar. Nachdem das LG Wiesbaden, das LG Limburg und in zweiter Instanz auch das OLG Frankfurt in diesem Jahr bereits mehrfach den Bankkunden Schadensersatzansprüche zugesprochen hatten, kam es nun in einem weiteren vor dem OLG anhängigen Fall (Az. 23 U 168/10) zu einer Rücknahme der Berufung durch die Naspa, wie Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Wiesbaden, berichtet. Der zuständige Senat hatte zuvor unmissverständlich darauf hingewiesen, dass es dem von der Naspa eingelegten Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg beimisst. Der Senat hatte zuvor angedroht, die Berufung ohne mündliche Verhandlung einstimmig zurückzuweisen.
Hintergrund des Verfahrens war die Schadensersatzklage eines Anlegers, vertreten von Herrn Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Bereits in erster Instanz wurde der Klage vollumfänglich stattgegeben. Die Schadensersatzforderung wird mit einer Falschberatung bei dem Verkauf von Zertifkaten des Emittenten Merrill Lynch („Naspa Creativ Invest 6“) begründet. Das erstinstanzliche Urteil des LG Wiesbaden ist damit rechtskräftig. Der Anleger erhält sämtliche Verluste durch die Naspa ersetzt.
Derzeit sind nach Angaben von Rechtsanwalt Cäsar-Preller vor dem Landgericht und dem Amtsgericht Wiesbaden zahlreiche weitere Klagen anhängig mit ähnlichem Sachverhalt. In fast sämtlichen Fällen wurden die Anleger mit einem Flyer geworben, welcher nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des OLG Frankfurt die tatsächlichen Risiken unzutreffend darstelle, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Zudem sei kein Hinweis der Berater erfolgt, dass nicht die Naspa, sondern vielmehr das Unternehmen Merrill Lynch Herausgeber der Zertifikate gewesen sei und die Naspa für den entsprechenden Verkauf Rückvergütungen in Höhe von mehr als 4 % bekommen habe. Entsprechend sieht Rechtsanwalt Cäsar-Preller auch für diejenigen Anleger gute Chancen, welche bislang noch keine Ansprüche angemeldet haben: „Nach unserer Auffassung handelte die Naspa vorsätzlich, so dass die dreijährige Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.“ Wobei die Verjährung stets zum Ende eines Jahres eintreten kann. „Wer seine Ansprüche durchsetzen möchte, sollte dies jetzt tun, damit zum 31.12.2011 keine Verjährung eintritt“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
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