Die S&K-Gruppe soll mehr als 24 Millionen Euro aus den Midas-Mittelstandsfonds 2, 3, 4 und 5 abgezogen haben. Das Geld sei als Darlehen an die S&K Unternehmensgruppe gegeben worden, berichtet fondsprofessionell. Fondsmanager Peter Goeke soll Ende September die Anleger darüber informiert haben. Weiter heißt es, dass es bislang keine Rückzahlungen gegeben habe und auch vorläufig nicht zu erwarten seien. Daher werden die Kredite und Zinsforderungen in den Jahresabschlüssen komplett abgeschrieben.
Die S&K-Gruppe hatte das Emissionshaus Midas und die Treuhandgesellschaft Aurator im Jahr 2011 übernommen. „Offensichtlich wurde dies für dubiose Kreditvergaben auf Kosten der Anleger genutzt“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Der Jurist empfiehlt den betroffenen Anlegern, ihre Beteiligung an den Midas Mittelstandsfonds auf mögliche Schadensersatzansprüche überprüfen zu lassen.
Anspruch auf Schadensersatz könnte aus verschiedenen Gründen bestehen. So sieht der Gesetzgeber vor, dass die Geldanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. „Das bedeutet, dass einem Anleger, der ausdrücklich eine Kapitalanlage zur sicheren Altersvorsorge wünscht, keine risikoreichen Beteiligungen vermittelt werden dürfen“, erklärt Cäsar-Preller. Daher muss der Anleger auch über alle Risiken, die mit seiner Investition verbunden sind, genau aufgeklärt werden. „Ist diese Aufklärung ausgeblieben, wurden die hohen Maßstäbe an eine anleger- und objektgerechte Beratung nicht erfüllt. Das kann dann den Anspruch auf Schadensersatz begründen“, erläutert der Jurist.
Ebenso muss der Anleger über die Provisionen, die die Bank für die Vermittlung erhält, aufgeklärt werden. Denn diese sogenannten Kick-Back-Zahlungen lassen Rückschlüsse auf das Interesse der Bank ziehen, eben diese Fonds-Beteiligung zu vermitteln. „Insofern haben die Provisionen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung. Auch hier kann Anspruch auf Schadensersatz geltend gemacht werden, wenn die Aufklärung ausgeblieben ist“, so Cäsar-Preller. Natürlich müsse aber immer der Einzelfall geprüft werden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Anleger.
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