Will ein Mieter schnell aus seinem Mietvertrag heraus, kann er mit seinem Vermieter einen Mietaufhebungsvertrag schließen. In dem Vertrag werden die Bedingungen der Wohnungsrückgabe einvernehmlich geregelt, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
In der Regel sind Mieter langfristig an ihre Wohnung gebunden. Jedoch sollte es kein Problem sein, das Mietverhältnis vorzeitig zu beenden, da jederzeit ein Mietaufhebungsvertrag geschlossen werden kann. Hierin kann eine Regelung zur Rückzahlung der Mietkaution getroffen werden. Natürlich können auch noch weitere Vereinbarungen in dem Vertrag geregelt werden, wie beispielsweise, dass die Wohnung leer oder renoviert zurückgegeben wird.
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