Auch wenn Nebenkostenabrechnungen fürs Jahr 2014 wegen eines recht warmen Winters gering ausfallen sollten, sollten Mieter ihre Abrechnung prüfen. Hierauf weist Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller hin.
„Um eine Überprüfung vornehmen zu können, haben Mieter ein Recht auf Einsicht in Belege ihres Mieters. Meist lässt sich nur so eine Betriebskostenabrechnung auf Richtigkeit kontrollieren.“, rät Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.
Bei Sozialwohnungen muss ein Vermieter seinen Mietern möglicherweise Belege für sein Haus als Fotokopie zuschicken. Ansonsten müssen Mieter Einsicht in Unterlagen ihres Vermieters in seinem Büro nehmen, wie man beim BGH feststellte (Az.: VIII ZR 71/06, VIII ZR 78/05).
„Ausnahmen gibt es, wenn ein Vermieter beispielsweise zu weit entfernt sein Büro hat, die Mietparteien zerstritten sind beziehungsweise beim Mieter eine Behinderung vorliegt.“, erklärt Rosenbusch-Bansi.
Nehmen Mieter im Büro ihres Vermieters Einsicht in Belege, können sie eine rechtskundigePerson mitbringen sowie Kopien von Belegen fertigen.
Neueste Kommentare