Im Wohnzimmer stellte ein Mieter ein Aquarium auf. Er merkte nicht, das Wasser aus dem Aquarium herauströpfelte.
Schlimme Folge: In der darunter liegenden Wohnung entstand dadurch ein Wasserschaden. Der Vermieter sollte die Reparaturkosten übernehmen.
Jedoch sahen die Richter dies anders. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die Installation des Aquariums zu überwachen. Der Aquarianer ist alleine dafür verantwortlich, dass alles funktioniert und musste deshalb für die Schäden alleine aufkommen. (OLG Köln, Az. 22 U 139/03).
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