Wenn man in den Urlaub fährt, möchte man sich ein paar Tage keine Gedanken über das eigene Zuhause machen. Trotz allem gibt es gut Gründe für den Vermieter erreichbar zu sein.
Die Ferien verbringen viele Mieter weit weg von ihrer eigenen Wohnungen. Wie in anderen Fällen gilt dann trotzdem noch: In Notfällen sollten die Mieter immer für den Vermieter erreichbar sein, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Hier ein kleines Beispiel: Wenn ein Wasserrohrbruch in der Wohnung ist und der Vermieter nicht reinkommt, darf er die Wohnung aufbrechen lassen.
Daher ist zu empfehlen, dem Vermieter beispielsweise die Handynummer zu geben und Freunden oder Nachbarn einen Wohnungsschlüssel zu geben. Den kann man nach dem Urlaub auch wieder abholen. Eine andere Möglichkeit ist, dem Vermieter von Anfang an einen Ansprechpartner für die Zeit der Abwesenheit zu nennen.
Wer eine längere Zeit abwesend ist, sollte auch einen Briefschlüssel den Freunden oder Nachbarn da lassen, damit die Mieter auf Ankündigungen des Vermieters innerhalb von einem Monat reagieren können.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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