In Mietsachen geht es oft heiß her. Leider nicht immer in der Mietwohnung. Wenn die Heizung nicht richtig funktioniert, kann es im Winter leider kühl bleiben.
„Hier kann natürlich eine Mietminderung geltend gemacht werden. Für die normalen Räumlichkeiten muss mindestens eine Temperatur von 20 Grad erreicht werden, für das Schlafzimmer können auch 16-18 Grad ok sein“, meint Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Das Landgericht Konstanz hatte diese Richtwerte in einem Urteil im Dezember bestätigt.
„ In dem Urteil des LG Konstanz wurde zudem entschieden, dass vom Mieter nicht verlangt werden kann, dass dieser 3 Mal täglich lüftet. Das gilt natürlich nur, wenn nichts anderes im Mietvertrag geregelt ist“, so Cäsar-Preller weiter.
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