Kostenlosen Termin online buchen
Nach einem Urteil des BGH vom 26.09.2012 (Az. XII ZR 122/11) kann es einen Mietminderungsgrund darstellen, wenn in unmittelbarer Nachbarschaft eine „Massagepraxis“ betrieben wird, welche sich schließlich als Bordell herausstellt. 
„Dabei kommt es allerdings entscheidend darauf an, ob von diesem Bordell tatsächlich konkrete und nicht nur unerhebliche Beeinträchtigungen ausgehen. So hat der BGH es nicht als ausreichend angesehen, dass das betreffende Bordell in einem entsprechenden Sperrbezirk liegt – die Ausübung der Prostitution an sich begründet noch keinen Mietmangel“, so Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Cäsar-Preller beraten neben vielen anderen Rechtsgebieten auch in  sämtlichen mietrechtlichen und immobilienrechtlichen Angelegenheiten. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller selbst ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller