Eine Mietminderung ist dann möglich, wenn längere Zeit ein Gerüst vor dem Fenster steht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dasselbe gilt auch, wenn das Dach über einer Wohnung abgedeckt wird. Aus einem Urteil vom Bundesgerichtshof heißt es, das beide Situationen die Bewohner erheblich beeinträchtigt.
Ein Fall:
Eine Vermieterin erhöhte die Mieter, weil an dem Haus Schönheitsreparaturen erfolgt waren. Die Mieterin akzeptierte die Erhöhung der Miete zwar, zahlte aber erst ab einem späteren Zeitpunkt als gefordert. Ihre Begründung war, weil ein Gerüst über vier Monaten vor ihrem Fenster stand. Das Gericht gab ihr Recht.
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