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Es ist ein Grund, die Miete zu mindern, wenn durch die Haltung vieler Katzen im Haus eine starke Geruchsbelästigung besteht. In einem vor dem Amtsgericht Brühl (Aktenzeichen: 28 C 402/05) zu verhandelnden Fall hielt der Vermieter in der Erdgeschosswohnung 30 Katzen. Das Gericht stellte erhebliche Geruchsbelästigungen durch Fäkalien fest. Die Katzen hatten außerdem Flöhe. Der Balkon der Mieter konnte wegen des Gestanks praktisch nie genutzt werden. Auch Lüften war kaum möglich.

Daher sei eine Mietminderung von 15 Prozent „mehr als angemessen“. Der Umstand dass nicht ausreichend gelüftet werden konnte, der Gestank sich auf die gesamte Mieterwohnung auswirkte und nachts bei geschlossenen Fenstern geschlafen werden musste, rechtfertigte nach Ansicht der Richter die Höhe der Minderung.

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden

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