Mietnomaden richten laut Expertenmeinung und Studien bei vielen privaten Vermietern zum Teil existenzbedrohende Schäden an. Zu diesem Ergebnis kommt auch eine am 1. Dezember in Berlin vorgestellte Studie mit dem Titel „Mieterschutz und Investitionsbereitschaft im Wohnungsbau – Mietausfälle durch sogenannte Mietnomaden“. Diese Studie wurde von der Forschungsstelle für Immobilienrecht der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesbau- und Bundesjustizministeriums erstellt.
Im vergangenen Oktober haben die Bielefelder Forscher private Vermieter über ihre Erfahrungen mit zahlungsunwilligen Mietern befragt. Rund 1000 Vermieter sandten die elektronischen Fragebögen ausgefüllt zurück. Die Vermieter sind nach Maßstäben der Gutachter in rund 400 Fällen Opfer von Mietnomaden geworden. Dieses Ergebnis übertraf selbst die schlimmsten Befürchtungen der Experten. Der Mietbetrug hat offenbar mittlerweile Dimensionen angenommen, die der Gesetzgeber eigentlich nicht länger ignorieren kann. Die Bundesregierung ist aufgefordert, zügig Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen, die dem Mietbetrug wirksam begegnen. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Verkürzung der langen Verfahrensdauern, ohne dabei allerdings rechtsstaatliche Grundsätze außer Acht zu lassen. Es müssten rechtsstaatliche Instrumente geschaffen werden, um ehrliche Mieter, die vorübergehend in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, von Mietnomaden zu unterscheiden.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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