Ein Vermieter ist nicht verpflichtet eine Mietschuldenfreiheit zu bescheinigen, auch wenn es fast unmöglich ist, eine neue Wohnung zu bekommen. Trotzdem muss der Mieter nicht auf die neue Wohnung verzichten.
Der Bundesgerichtshof entschied, dass Vermieter nicht verpflichtet sind, ihrem Mieter eine sogenannte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen. Verlangt der Wohnungsanbieter dennoch eine solche Bescheinigung, können Mieter sich auch mit Kontoauszügen behelfen, erklärtRechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Denn anhand dieses Dokuments kann man belegen, dass die geschuldete Miete pünktlich beglichen wurde.
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