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Es kann recht schwierig werden, fällige Mietzahlungen von einem Angehörigen der US-Streitkräfte zu bekommen. Dies zeigt der Fall eines Vermieters, der sein Haus an einen Zivilangestellten der amerikanischen Streitkräfte vermietet hatte. Auf den ersten Blick war dies ein sicheres Geschäft, denn Mieter, die im Dienst der US-Streitkräfte stehen, bekommen Wohngeld vom amerikanischen Staat. Je höher der Rang, desto mehr. Allerdings müssen deutsche Vermieter Verträge akzeptieren, die die US-Regierung vorgefertigt hat. Von vorneherein sichert sich diese sich gegen eventuelle Forderungen ab. So heißt es: „Die Vereinigten Staaten haften gegenüber dem Vermieter/Mieter in keiner Weise für geschuldeten Mietzins, Nebenkosten oder Schäden an Mietsachen und dergleichen“.
Im genannten Fall hatte der Vermieter monatelang nur einen Teil der Miete bekommen. Den Rest musste er vor Gericht einklagen. Dieses bestätigte zwar einen Teil seiner Forderung, sein Geld hat er aber immer noch nicht. Auch ein Wiesbadener Makler war auf seiner Forderung, die er gegenüber Angestellten der US-Streitkräfte hatte, sitzen geblieben, obwohl er einen Titel und sogar einen zivilen Haftbefehl gegen den Schuldner erwirkt hatte. Der jedoch war am Ende in die USA zurückgezogen.
Dem Vermieter erging es ähnlich. Auch in seinem Fall war der Schuldner wieder zurück in die USA gezogen. Um dort Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten, hatte sein Rechtsanwalt die US-Rechtsberatungsstelle in Wiesbaden angeschrieben. Eine Anfrage nach dem Aufenthaltsort in den USA des Mietschuldners blieb jedoch unbeantwortet. Das frustrierende Ergebnis für den Vermieter: Zu den Forderungen, die er nicht mehr eintreiben kann, muss er nun noch die Kosten für seinen Rechtsanwalt zahlen.
Die Pressestelle des US-Hauptquartiers rät deutschen Gläubigern, die noch keinen Titel erwirkt haben, sich an das Amerikanische Personalbüro, Chemnitzer Straße 1, Gebäude 1204 in 63452 Hanau zu wenden. Sobald ein Mahnbescheid vorliegt, ist das Office of the Judge Advocate, Hauptquartier der amerikanischen Streitkräfte in Europa (HQ USAREUR), Postfach 104323, 69033 Heidelberg zuständig.
Wenn der Schuldner bereits wieder in den USA wohnt, hilft aber letztendlich nur eine Klage vor amerikanischen Gerichten.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller