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Vermieter dürfen nicht den Mietspiegel einer nahen Großstadt heranziehen, um ihre Miete zu erhöhen, wenn sich die Wohnung in einer kleinen Vorstadtgemeinde befindet. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Für die Gemeinde, die nur wenige Kilometer von Nürnberg entfernt liegt, gab es keinen Mietspiegel. Die Vermieter stützten sich deswegen auf den Nürnberger Mietspiegel und setzten für ihre Wohnung 70 % der darin genannten Vergleichsmiete an. Die Mieterhöhung erklärte der BGH für unzulässig. Denn die Gemeinde mit 4450 Einwohnern sei nicht mit einer Großstadt von 500 000 Einwohnern vergleichbar. 
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