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Laut  Urteil des Landgerichts Freiburg kann ein Mietvertrag grundsätzlich auch für die Lebenszeit eines Mieters abgeschlossen werden. 
Im Besonderen ist der Mietvertrag zulässig, wenn eine entsprechende Vereinbarung wegen der von den Mietern vorgenommenen Investitionen getroffen wurde, so die Freiburger Richter. 
Somit wurde die Klage eines Vermieter abgewiesen. Seit 1971 wohnte der Mieter in der Wohnung. 2005 vereinbarten der Vermieter und der Mieter einen Mietvertrag auf Lebenszeit. Der Anlass dafür waren die Investitionen des Mieters. 
Jedoch kamen dem Vermieter nach einigen Jahren Zweifel. Daher forderte er zunächst vom Amtsgericht und dann vom Landgericht Freiburg die Feststellung, dass diese nicht absehbare zeitliche Bindung unzulässig sei. 
Die Gerichte sahen dies jedoch anders. In den jeweiligen Urteilen heißt es, das gesetzliche Regelungen einer solchen Vereinbarung nicht entgegen stünden. 
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