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In Deutschland werden seit dem 31.12.2010 Spargelder noch besser geschützt. Die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) verdoppelt den Betrag, den Anlegern im Fall einer Bankpleite ersetzt wird, auf 100.000 Euro. 
Gemäß einer EU-Richtlinie muss auch in den anderen EU-Staaten die neue Höchstgrenze spätestens zum Jahreswechsel eingeführt werden. In Großbritannien wird die Mindestgarantie von 50.000 britischen Pfund auf mindestens 100.000 Euro angehoben. 
Wichtig sind die neuen Regeln für die Kunden von Banken, die nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken (BdB) angehören. Sie können jetzt höhere Summen sicher anlegen. Bei Mitgliedern des BdB-Sicherungsfonds sind die Einlagen ohnehin schon in Millionenhöhe abgesichert. Auch für die vielen Kunden von Sparkassen und Volksbanken ändert sich durch die neue Regelung nichts.
Mitgeteilt von Rechtsanwaltskanzlei Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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