Ein Entwurf eines Schreibens des Finanzministeriums (BMF) sieht vor, dass die Anforderungen an steuerbegünstigte Versicherungen mit Fonds gegenüber reinen Sparplänen ab 2010 strenger werden. Das BMF-Schreiben sollte Ende September von den Ländern durchgewunken werden.
Ab dem kommenden Jahr müssen die Versicherungsgesellschaften dann in Rentenversicherungen mit Fondsinvestment bei Vertragsbeginn einen verbindlichen Rentenfaktor angeben. Dieser Rentenfaktor legt fest, wie sich dann später die Rente aus dem angesparten Vermögen errechnet. Setzen Lebensversicherer die Anforderungen in einer Police nicht um, sollen die Steuervorteile entfallen. Sie liegen in der geringen Besteuerung der später ausgezahlten Renten oder in der nur hälftigen Besteuerung von Erträgen bei einer Auszahlung auf einen Schlag, wie sie für viele Verträge gilt.
Auch die Regeln für laufende Verträge will das Finanzministerium verschärfen. Ab 2010 müssen die Versicherungsgesellschaften die Zinsen für die spätere Rentenberechnung und die Sterbetafel, aus der sie die durchschnittliche Lebenserwartung ableiten, festlegen. Verträge, die nicht über die beiden Mindestgarantien verfügen, müssen von ihnen nachgebessert werden.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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