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Manipuliert ein Arbeitnehmer seine Zeiterfassungsdaten, kann das sehr wohl eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Anders ist es, wenn die Manipulation kaum ins Gewicht fällt:
In einem vor dem Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein verhandelten Fall (Aktenzeichen 2 Sa 533/10) arbeiteten Monteure in einem Autohaus in einem Leistungslohn. Es wurde nach Arbeitswerten pro Stunde abgerechnet. Für diese Arbeiten mussten sich die Arbeitnehmer jeweils in ein Zeiterfassungssystem einstempeln. Der Werkstattleiter beauftragte einen Mitarbeiter, einen Ölwechsel zu erledigen. Um die Verkleidung des Autos abschrauben zu können, rief der Mann einen Auszubildenden hinzu. Das dauerte etwa eine Minute. Der Mitarbeiter wies den Auszubildenden an, sich für diese kurze Zeit nicht in das Zeiterfassungssystem einzustempeln. Der Arbeitgeber nahm diesen Vorfall zum Anlass, fristlos zu kündigen. Nach Ansicht der Arbeitsrichter jedoch zu Unrecht, weil die Unterstützung nur eine Minute dauerte.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
Foto: © Peter Atkins
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