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Immer wieder kommt es in Deutschland vor, dass das Veterinäramt vor der Tür eines Tierhalters steht, da eine Anzeige wegen Tierquälerei eingegangen ist. Häufig passiert dies anonym und ohne genaueren Sachverhalt. Doch die Behörden müssen grundsätzlich jeder Anzeige nachgehen. Den angezeigten Tierhaltern stellt sich dann die Frage, muss man als Tierhalter den Amtsveterinär überhaupt in die Wohnung lassen, damit er sich die Haltungsbedingungen anschauen kann? Gibt es eine Vorschrift, was man seinen Tieren zu essen geben darf oder nicht? Wie kann ich mich gegen die Anzeigen wären und müssen mir die Behörden sagen, wer mich angezeigt hat? Was kann ich tun, wenn das Veterinäramt zu unrecht meine Tiere beschlagnahmt hat oder mir die Haltung von Tieren untersagt? Tieranwälte wie der Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden stehen Tierhaltern gerne bei, wenn es um die Frage geht, ob sie ihre Lieblinge behalten dürfen und ob Auflagen von Behörden gerechtfertigt sind.
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Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller