Mit einem Wechsel der Steuerklasse lässt sich das Elterngeld erhöhen, wie der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller erklärt.
Maßgeblich für die Höhedes Elterngeldes ist das Netto-Gehalt vor der Geburt des Kindes, wie Cäsar-Preller weiter erläutert. Daher kann es Sinn machen, dass das Elternteil, welches nach der Geburt länger zu Hause bleiben will in die günstigere Steuerklasse wechselt.
Diese Entscheidung ist aber nicht kurzfristig vor der Geburt des Kindes möglich, sondern bedarf eine Vorlaufzeit von 7 Monaten, da die günstigere Steuerklasse 6 Monate gelten muss bevor sie anerkannt wird, einen weitere Monat sollte man dazurechnen, da die neue Steuerklasse immer erst im Monat nach dem Antrag gilt.
Besonders Interessant ist der Wechsel, wenn ein Partner deutlich weniger verdient und dieser zu Hause bleibt. In diesem Fall empfiehlt der Experte Cäsar-Preller, den Wechsel des besserverdienenden in die schlechtere Steuerklasse.
Ein solcher Wechsel kann zwar vor der Geburt zur Verringerung des Gesamthaushaltseinkommens führen, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller darstellt, jedoch wird dieser Rückgang im Rahmen der Steuererklärung zurückerstattet.
Der Vorteil besteht danach in dem höheren Elterngeld.
Zwar wird das Elterngeld nicht unmittelbar versteuert, wie Cäsar-Preller hinweist, aber es unterliegt dennoch dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Durchschnittssteuersatz.
Daher sei die Beratung durch einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater zu empfehlen.
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