Der Autofahrer haftet nicht automatisch bei einer Kollision mit einem Rettungswagen im Noteinsatz, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Nach Meinung des Gerichts haftet der Halter des Rettungsfahrzeuges, wenn dieser neben dem Blaulicht nicht nachweislich das Martinshorn eingeschaltet hatte oder unachtsam in einen Kreuzungsbereich eingefahren ist. Mit seinem Urteil gab das Gericht der Schadensersatzklage eines Autofahrers statt.
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