Oft müssen Angestellte nicht dafür aufkommen, wenn am Arbeitsplatz ein Schaden entsteht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Während ein Mitarbeiter ein Verkaufsgespräch mit einem Kunden führte, wurden aus dem Lager eines Handyshops zwölf Handys gestohlen. Der Arbeitgeber wollte von dem Mitarbeiter 6.000 Euro Schadensersatz haben. Dies darf er nicht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Dem Mitarbeiter ist lediglich eine leichteste Fahrlässigkeit anzulasten.
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