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Meist ist es für Menschen reizvoll, wenn es in der Kantine einen „Mitarbeitertarif“ gibt. 
Allerdings sollten Beschäftigte ihre Kantinenkarte nicht hergeben, da ernste Konsequenzen drohen können. Arbeitnehmer können handfeste Probleme bekommen, wenn sie Externe mit ihrer Kantinenkarte im Betrieb zum Essen einladen. Zumindest gilt dies, wenn der Arbeitgeber das Kantinenessen subventioniert und Angestellte es dadurch billiger als üblich bekommen. 
Wenn dies auffällt, müssen Angestellte im schlimmsten Fall mit einer Abmahnung rechnen. Denn er verletzt mit seinem Verhalten die Treupflicht gegenüber dem Arbeitgeber. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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