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In einem laufenden Gerichtsverfahren wandte sich die Betroffene dagegen, dass das Sozialamt 1.145 €  von ihr zurückhaben wollte, die sie auf diese Weise zu viel vereinnahmt hatte. Sie brachte vor, nie derartige Gelder erhalten zu haben, und ferner, Unterschriften nur im guten Glauben und im Vertrauen auf die Redlichkeit des Pflegedienstes getätigt zu haben. 

 

Dies ließ das Gericht der Betroffenen aber nicht durchgehen. Insbesondere lagen die Fälle so, dass die Dame fortlaufend Nachweise über tägliche Pflegeleistung gezeichnet hätte, obwohl sie tatsächlich an den fraglichen Tagen gar nicht gepflegt worden war. Es war daher ausgeschlossen, dass hier ein schlichter Irrtum vorlag oder die Dame aus bloßer Unwissenheit Unterschriften getätigt hatte. Schließlich ging es nicht um geringfügige Abweichungen von quittierten und erbrachten Pflegeleistungen, die die Betroffene gar nicht hätte erkennen können, sondern schlicht darum, dass die Dame gar nicht gepflegt wurde, dies aber trotzdem quittiert hat.

 

Der Fall dürfte vermutlich die sprichwörtliche „Spitze des Eisbergs“ sein. Mit jedem Tag, an dem die zuständigen Ermittlungsbehörden weitere Erkenntnisse über die betrügerischen Pflegedienste gewinnen, wächst natürlich auch die Zahl der Offenlegung von Patienten, die an solchen Aktionen mitgewirkt und kassiert haben. Auf viele der so Betroffenen dürften demnächst ungemütliche Zeiten zukommen.

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