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In der Mittagspause schnell zum Bäcker und ein Brötchen gekauft. Passiert währenddessen jedoch ein Unfall, gilt der gesetzliche Versicherungsschutz nicht, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Er gilt nicht einmal, wenn jemand in der Kantine stolpert und sich dabei verletzt. 
Wenn Arbeitnehmer während ihrer Mittagspause Tätigkeiten ausüben, wie spazieren gehen, hat dies nichts mit der Arbeit zu tun. Somit seien sie auch nicht versichert. 
Etwas anderes kann allerdings gelten, wenn sich in der Pause eine „besondere Betriebsgefahr“ realisiert. 
Ein Fall:
Gehen Arbeitnehmer z. B. nur deshalb in die Pause, weil es am Arbeitsplatz sehr heiß ist und die Klimaanlage nicht funktioniert, und sie dies üblicherweise nicht tun würden, wird der Unfall der Arbeit zugerechnet und ist deshalb versichert. 
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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