Die neuen Medien bringen es mit, dass Mobbing auch im Internet stattfindet.
In einem kürzlich beim Landgerichts Bonn geschlossenen Vergleich wurden zwei 13-jährige Schüler zu 5.000 € Schmerzensgeld verurteilt, weil sie einen farbigen Mitschüler rassistisch und sexistisch beleidigt und ein entsprechendes Video auf YouTube gestellt haben.
„Mobbing im Internet hat natürlich eine ganz neue Qualität. Einerseits ist die Belastung für das Opfer viel höher, weil es der Attacke dauerhaft gegenübersteht, andererseits ist natürlich auch die Nachweisbarkeit relativ einfach, so dass sich die Geltendmachung von Schmerzensgeld gleich doppelt lohnt.“ so Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Schmerzensgeld ist natürlich das eine, wichtiger ist es aber meist, die Attacken zu stoppen. Auch hier kann gerichtlich erfolgreich vorgegangen werden.
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