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Menschen fürchten sich vor Elektrosmogs. Sie sind schädlich wegen den Strahlen von Geräten und Anlagen. Jedoch allein die Überzeugung der Menschen, dass die Strahlen schädlich sind, reicht vor dem Gericht nicht aus, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Ein Fall:
Eine Frau aus Ostsachsen kämpfte vor Gericht gegen einen Mobilfunkmasten der in der Nachbarschaft stand. Die Frau scheiterte jedoch vor der zweiten Instanz. Das Oberlandesgericht entschied, dass die Klägerin den Betrieb der Anlage dulden müsse und weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz vom Betreiber bekäme. Die Klägerin argumentierte damit, dass man durch die Strahlen nicht mehr in der Wohnung leben könnte. Außerdem sei sie selbst arbeitsunfähig geworden.
Trotzdem fanden die Richter nichts gegen die Anlage einzuwenden, da die vorgeschriebene Strahlungs-Grenzwerte nicht überschritten wurden. Somit bestätigte das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Landesgerichts. Eine Revision ließ es nicht zu. 
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