Die MS „E.R. Tokyo“ Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. KG wurde 2005 von Nordcapital (Nordcapital Treuhand GmbH & Cie. KG) aufgelegt.
Fast 22 Millionen € haben Anleger investiert. AlsMindesteinlage mussten Anleger damals 15.000 € bereithalten.
Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Von den im Prospekt ausgewiesenen Ausschüttungen haben die Anleger nicht mal zwei Drittel gesehen. 2012 sah es in Sachen Ausschüttung dann ganz düster aus. Der Fonds ist zudem erheblich von dem Euro-Dollar-Wechselkurs abhängig. E.R. Tokyo wird sich wohl auch bis zum geplanten Ende im Jahr 2021 über Wasser halten können. Ob Anleger aber Freude daran haben werden, ist mehr als fraglich.“
Diese können aber möglicherweise Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Gründe hierfür können fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein. „Unsere Erfahrung zeigt gerade bei Schiffsfonds, dass die Anlageberatung häufig nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schiffsfonds wurden oft als sichere Kapitalanlage oder Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich sind sie aber einem enormen wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt. Auf dieses Risiko, bis hin zum Totalverlust ihres Geldes, hätten die Anleger im Beratungsgespräch hingewiesen werden müssen“, erklärt Cäsar-Preller. Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Provisionszahlungen für die Vermittlung der Anlage aufgeklärt werden müssen.
Ein weiterer Ansatzpunkt für mögliche Schadensersatzansprüche ist, dass der Verkaufsprospekt bereits fehlerhaft war. In jedem Fall sollten sich geschädigte Anleger an einen versierten Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit erfolgreich geschädigte Anleger von Schiffsfonds.
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