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Anleger des HCI Renditefonds IV müssen zwei weitere Insolvenzen verkraften. Über die Gesellschaften der Containerschiffe  MS Frisian Pioneer und MS Frisian Star wurde nach Angaben des fondstelegramm das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 9 IN 162/14 bzw. 9 IN 163/14).  Nach der Insolvenz der MS Berta im vergangenen Jahr, droht nun drei Schiffen aus dem Dachfonds die Insolvenz.
Das Emissionshaus HCI Capital hatte den Dachfonds HCI Renditefonds IV im Dezember 2003 platziert.  Ursprünglich hatte der Fonds in die zwölf Schiffe MS Patagonia, MS Euro Max, MS Frisian Pioneer, MS Frisian Sky, MS Frisian Star, MS Stadt Bremen, MS Stadt Emden, MS Stadt Flensburg, MS MarChaser, MS Berta, HR Marion und HR Margaretha investiert. Die Schiffe MS Patagonia und MS Frisian Sky wurden  bereits verkauft. „Nun drohen die Insolvenzen  von drei Schiffen. Das macht die Lage für den Fonds und für die Anleger umso schwieriger“, sagt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden. Zumal der Dachfonds die Folgen der Krise der Schifffahrt ohnehin zu spüren bekam und Anleger teilweise auf Ausschüttungen verzichten mussten.
„Jetzt könnte die Situation sich noch weiter dramatisch verschlechtern. Die Anleger werden wohl Verluste hinnehmen müssen“, befürchtet Cäsar-Preller. Daher empfiehlt der Fachanwalt den betroffenen Anlegern, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Da es bei der Vermittlung von Schiffsfonds in der Vergangenheit immer wieder zu Fehlern bei der Anlageberatung gekommen sei, sieht Cäsar-Preller durchaus gute Chancen für Schadensersatz. Denn die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition aufgeklärt werden müssen. Schließlich kann im schlimmsten Fall der Totalverlust des investierten Geldes eintreten. Cäsar-Preller: „Daher kann die Investition in den HCI Renditefonds IV auch nicht für sicherheitsorientierte Anleger, die sich eine Altersvorsorge aufbauen wollten, geeignet gewesen sein. Erfahrungsgemäß spielten im Beratungsgespräch verkaufsfördernde Argumente wie sicher oder renditestark trotzdem eine große Rolle.“
Hingegen spielten die Vermittlungsprovisionen für die Bank wahrscheinlich nur eine untergeordnete bis gar keine Rolle. Zu Unrecht: Denn nach der Rechtsprechung des BGH müssen diese Rückvergütungen offengelegt werden, da sie einen großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können. Das Verschweigen dieser sogenannten Kick-Backs kann ebenso den Anspruch auf Schadensersatz begründen wie eine unzureichende Risikoaufklärung.
Da bereits Verjährung drohen könnte, sollten Anleger, die ihre Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, schnell handeln.
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt bundesweit geschädigte Schiffsfonds-Anleger.
Mehr Informationen: schiffsfonds-anteile.de 
Erfahrungen & Bewertungen zu Kanzlei Cäsar-Preller