Für Anwohner kann der Müllcontainer ein Ärgernis sein. Vor allem dann, wenn üble Gerüche von ihm ausgehen. Jedoch muss der Mieter eine dauerhafte, nicht unerhebliche, Geruchsbelästigung vor dem Fenster nicht hinnehmen.
Vom Vermieter kann verlangt werden, dass die Container so aufgestellt werden, dass von diesen keine Belästigung mehr ausgeht. Sollt der Vermieter aber dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann die Miete gemindert werden, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Die Geräusche, die bei der Müllentsorgung durch das Entsorgungsunternehmen entstehen, muss der Mieter hinnehmen. Denn diese stellten keine Beeinträchtigung dar.
Sollten Nachbarn jedoch wiederholt ihren Müll nachts mit viel Lärm entsorgen, kann der Mieter von diesen verlangen, dass sie die Nachtruhe einhalten.
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